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Heilmittel

Prüfung der Weiterbildungsträger, Weiterbildungsstätten und Fachlehrer im Bereich der besonderen Maßnahmen der Physiotherapie

Die Bundesverbände und Organisationen der Krankenkassen:

  • AOK-Bundesverband GbR, Berlin
  • BKK Bundesverband GbR, Essen
  • IKK e. V., Berlin
  • Knappschaft, Bochum
  • Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, Kassel
  • Verband der Ersatzkassen e. V., Berlin

einerseits und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Heilmittelverbände e. V. (BHV), Köln:

  • Bundesverband selbständiger Physiotherapeuten e. V. (IFK)
  • Deutscher Bundesverband für Logopädie e. V. (DBL)
  • Deutscher Verband der Ergotherapeuten e. V. (DVE)
  • Deutscher Verband für Physiotherapie - Zentralverband der Physiotherapeuten/Krankengymnasten e. V. (ZVK)
  • Berufs- und Wirtschaftsverband der Selbständigen in der Physiotherapie e. V. (VDB)
  • Verband physikalische Therapie - Vereinigung für die physiotherapeutischen Berufe e.V. (VPT)

andererseits haben eine zentrale, bundeseinheitliche Prüfung der Weiterbildungsträger, Weiterbildungsstätten und Fachlehrer hinsichtlich der Erfüllung der Anforderungen an die Durchführung von Weiterbildungen in besonderen Maßnahmen der Physiotherapie auf Grundlage der Rahmenempfehlungen nach Paragraf 125 Absatz 1 Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) vereinbart. Die Prüfung erfolgt auf Antrag der zu prüfenden Einrichtung. Der Antrag ist zu richten an den

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), Askanischer Platz 1, 10963 Berlin.

Rückfragen sind zu richten an: Weiterbildung-Physio@vdek.com

Im Zuge der Verwaltungsökonomie sind für die am häufigsten vorkommenden Fälle Antragsunterlagen vorformuliert und hier abrufbar:


Manuelle Lymphdrainage

Manuelle Therapie

KG-Gerät

Weiterbildungsträger, Weiterbildungsstätten und Fachlehrer, die gegenüber dem vdek die Erfüllung der in der Anlage 3 zu den Rahmenempfehlungen nach Paragraf 125 Absatz 1 SGB V genannten Anforderungen nachgewiesen haben, werden von den Vertragspartnern in die Anlagen 1 bis 9 aufgenommen. Die Anlagen werden im Rahmen des laufenden Verwaltungsgeschäfts fortgeschrieben und veröffentlicht.