Verbände der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen auf Bundesebene
Die gesetzliche Krankenversicherung gliedert sich in verschiedene Krankenkassenarten, die in Verbänden auf Bundesebene organisiert sind. Dieser Zusammenschluss heißt: "Verbände der Kranken- und Pflegekassen auf Bundesebene".
Jeweils eine Kassenart übernimmt die Federführung beginnend mit dem 1. Juli für ein Jahr und errichtet zur Unterstützung der Arbeit der Arbeitskreise I und II eine Kontaktstelle.
Federführung und Kontakt:
BKK Bundesverband
Kronprinzenstraße 6
45128 Essen
Telefon: +49 201 179-01
Telefax: +49 201 179-1000
Rechtsform:
Zusammenschluss von juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts – ohne eigene Rechtsfähigkeit.
Vorsitz:
Die Arbeitskreise haben einen Vorsitzenden, der jeweils von der Kassenart gestellt wird, der die Federführung obliegt.
Die Federführung wechselt jeweils zum 1. Juli eines jeden Jahres in der Reihenfolge der nachstehend genannten Mitglieder.
Mitglieder:
AOK-Bundesverband
BKK Bundesverband
IKK e. V.
Verband der Ersatzkassen e. V.
Knappschaft
Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (auf eigenen Wunsch von der Federführung ausgeschlossen)
Aufgaben / Ziele
Durch das GKV-WSG hat der Gesetzgeber eine Veränderung der Kassenlandschaft und der Verbände vorgenommen. Seit dem 1. Juli 2008 nimmt der GKV-Spitzenverband als Einrichtung aller Krankenkassen in den im Gesetz benannten Aufgabenfeldern die Aufgaben wahr, insbesondere jene des bisherigen Beschlussgremiums nach § 213 SGB V. Für einige der bisherigen Spitzenverbände der Krankenkassen ging damit ein Wechsel ihrer Rechtsform einher; sie wurden per Gesetz zum 1. Januar 2009 zu Gesellschaften des bürgerlichen Rechts.
Neben den dem GKV-Spitzenverband übertragenen Aufgaben bestehen weitere Geschäftsfelder, die eine Koordinierung zwischen den Kassenarten notwendig machen, insbesondere zur sozialpolitischen Meinungsbildung, auch unter Einbeziehung der Sozialpartner, zur Beantwortung sozial- und gesundheitspolitischer Grundsatzfragen, zur gegenseitigen Information und Beratung über gemeinsame Themen und Herausforderungen, aber auch zur Zusammenarbeit der Organisationen der Krankenkassen auf Bundesebene und der Organisationen der Leistungserbringer auf Bundesebene. Die Verbände der GKV auf Bundesebene bilden als Diskussionsplattform die Arbeitskreise I und II.
Aufgaben
Arbeitskreis I
Der Arbeitskreis I versteht sich als Plattform für den Austausch zu Fragestellungen von grundsätzlicher sozialpolitischer Bedeutung. Zu seinen Aufgaben gehört insbesondere die Beratung zu nachfolgenden Themen, wobei die aufgeführte Themenliste nicht als abschließend zu verstehen ist:
Arbeitskreis II
Der Arbeitskreis II bereitet die Sitzungen und Entscheidungen des AK I vor. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit dem laufenden Verwaltungsgeschäft der Kassenarten. Dazu gehört die gegenseitige Information über gemeinsame Themen und Herausforderungen. Zudem nimmt er sich intensiv der Themen und Aufgaben an, die nicht auf den GKV-Spitzenverband übergehen. Er tritt für einen ausreichenden wettbewerblichen Ordnungsrahmen ein. Ebenso werden im AK II in den Bereichen gemeinsame Positionierungen vorbereitet, in denen einzelne Vertreter der Organisationen der Kassenarten für alle Kassenarten an Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung beteiligt sind. Dabei ist infolge der engen Verknüpfungen mit den Aufgaben des GKV-Spitzenverbandes, der teilweise personellen Übereinstimmung sowie überschneidender Themen eine Verzahnung mit den Beratungen im Fachbeirat u. a. dadurch gewährleistet, dass der GKV-Spitzenverband an den Sitzungen des AK II teilnehmen darf und soll.
Vorsitzende der Selbstverwaltungsorgane der Verbände der GKV auf Bundesebene (pdf)
Vorstände/Geschäftsführer (hauptamtlich) der Verbände der GKV auf Bundesebene (pdf)
Adressen der Verbände der GKV auf Bundesebene (pdf)