Für Arbeiterfamilien im deutschen Kaiserreich des 19. Jahrhunderts bedeutete Krankheit bittere Not, denn Lohn erhielt nur, wer auch arbeiten konnte. In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts existierten zuerst Betriebs- und Innungskrankenkassen sowie knappschaftliche Versicherungen im Bergbau. Und auf Gemeindeebene sorgten Hilfs- und Unterstützungskassen dafür, dass ihre Mitglieder im Krankheitsfall Hilfe erhielten. Aus ihnen gingen später die Ersatzkassen hervor. Doch erreichten diese Versicherungen immer nur einen begrenzten Kreis an Nutznießern.
Die entscheidende Wende für die Arbeiter insgesamt brachte die Gründung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vor 125 Jahren: Gewerbliche Arbeiter, die länger als eine Woche beschäftigt waren und nicht mehr als 2.000 Mark verdienten, unterlagen von nun an der Versicherungspflicht. Bezahlt wurden die Beiträge zu einem Drittel von den Arbeitgebern und zu zwei Drittel von den Arbeitern selbst. Im Krankheitsfall übernahm die Krankenkasse die Kosten der ärztlichen Behandlung und der Medikamente. Im Falle von Arbeitsunfähigkeit bezahlte sie dem Arbeiter ein Krankengeld, das 50 Prozent seines vorherigen durchschnittlichen Lohnes betrug. Auch Mutterschutz und Sterbegeld regelte die Gesetzliche Krankenversicherung. Von Anfang an galt das sogenannte Sachleistungsprinzip: Versicherte mussten nicht in Vorleistung für die Behandlungen und Arzneien treten, sondern erhielten diese direkt.
Im Laufe der Zeit sind viele Verbesserungen hinzugekommen, der Kreis der gesetzlich Krankenversicherten hat sich stark vergrößert. So wurde etwa bereits 1927 die Krankenversicherung für Arbeitslose eingeführt. Seit 1956 werden auch Rentner in der Gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert, und Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen seit 1949 die allgemeinen Beiträge je zur Hälfte. Seit den 90er-Jahren des letzten Jahrhunderts können die Versicherten zudem zwischen Krankenkassen frei wählen, mit der letzten Gesundheitsreform 2007 wurde die Versicherungspflicht für alle eingeführt. Und während zu Beginn der Gesetzlichen Krankenversicherung im 19. Jahrhundert ihre Aufgabe vor allem darin bestand, bei Krankheit des Versicherten für die medizinische Versorgung zu sorgen und Lohnfortzahlung zu leisten, ist das Leistungsspektrum der GKV inzwischen sehr viel umfassender. Heute bietet die GKV vier wesentliche Arten von Leistungen an:
Der Versicherungsschutz im Krankheitsfall umfasst die Versorgung mit Arzneimitteln, Heil- und Hilfsmitteln, ärztliche Behandlungen in Praxis und Krankenhaus sowie das Krankengeld. Übrigens: Das Krankengeld – im 19. Jahrhundert noch Kernstück der Kassenleistungen – macht inzwischen mit rund sechs Prozent nur noch einen geringen Anteil an den gesamten Leistungen der GKV aus.
Ein weiteres wichtiges Aufgabengebiet der GKV ist die Prävention. Der Gedanke, Krankheiten zu vermeiden, bevor sie entstehen, ist zwar nicht neu, aber aktueller denn je. Die Kassen bieten heute unzählige Präventionsmaßnahmen von der Ernährungsberatung über Seminare zur Stressbewältigung bis zu Nichtraucherkursen an. Und die Präventionsaktivitäten der Kassen werden stetig weiterentwickelt, zum Beispiel indem der so genannte Settingansatz verstärkt wird, der es unter anderem besser ermöglicht, sozial Schwächere direkt in ihrem Lebensumfeld zu erreichen.
Im Bereich der Früherkennung übernehmen die Kassen unter anderem Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Herz-Kreislauferkrankungen, Diabetes und Krebserkrankungen sowie auch spezielle Vorsorgeuntersuchungen für Kinder.
In der Funktion als originäre Rehabilitationsträger haben die Krankenkassen die Entwicklung der Rehabilitation maßgeblich mitbestimmt und dafür gesorgt, dass heute in Deutschland Rehabilitationsleistungen auf anerkannt hohem Niveau erbracht werden. In einem Zeitalter chronischer Erkrankungen und einer zunehmend älter werdenden, multimorbiden Gesellschaft wird gerade der Bereich der Rehabilitation in Zukunft noch an Bedeutung gewinnen – eine Herausforderung, die die GKV annimmt.
Mit diesen Leistungen bietet die GKV heute rund 86 Prozent der Bevölkerung eine unabdingbare Grundlage für ein gesundes Leben sowie rasche medizinische Hilfe im Krankheitsfall. Fast 220 Kassen, über 2.000 Kliniken und rund 136.000 Vertragsärzte garantieren eine medizinische Versorgung nach neuestem Stand und auf höchstem Niveau. Für die Behandlung ihrer Versicherten zahlen die Kassen jährlich fast 150 Milliarden Euro.