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Strukturprinzipien der GKV

125 Jahre Solidarität und Selbstverwaltung


Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) geht auf die Bismarcksche Sozialgesetzgebung von 1883 zurück. Sie ist der älteste Zweig der Sozialversicherung. Rund 86 Prozent der Bevölkerung sind heute in der GKV versichert. Sie haben Anspruch auf Leistungen, um ihre Gesundheit zu erhalten, zu verbessern oder diese im Krankheitsfall wiederherzustellen. In ihren grundlegenden Prinzipien unterscheidet sich die GKV sowohl von den anderen Zweigen der Sozialversicherung als auch von der Privaten Krankenversicherung (PKV). Die tragenden, bis heute gültigen Prinzipien der GKV sind das Solidar- und Bedarfsprinzip, das Sachleistungsprinzip, Pluralität und die Selbstverwaltung.

Das Solidarprinzip bedeutet, dass – im Unterschied zu privaten Krankenversicherungen – jeder Versicherter im Krankheitsfall die gleichen Leistungen bekommt, unabhängig vom Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand oder von der Höhe des Einkommens. Die Leistungen richten sich allein nach der medizinischen Notwendigkeit. Jedem Versicherten soll eine umfassende, qualitativ hochwertige medizinische Versorgung zugute kommen.

Auch die Höhe der Beiträge orientiert sich ausschließlich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Versicherten. Im Gegensatz zur PKV – die die Prämien nach dem persönlichen Risiko bemisst – stehen in der GKV die finanziell Stärkeren für die finanziell Schwächeren, die Jungen für die Alten und die Alleinstehenden für die Kinderreichen ein.

Durch das Sachleistungsprinzip werden die Versicherten vor finanzieller Überforderung geschützt. Versicherte müssen bei einem Arztbesuch finanziell nicht in Vorleistung treten. Hierfür schließen die Krankenkassen mit Ärzten, Zahnärzten und anderen Akteuren Verträge ab. Krankenkassen, Leistungserbringer und Versicherte achten darauf, dass die Leistungen wirksam und wirtschaftlich erbracht werden.

Träger der GKV sind die Krankenkassen. Während früher der Beruf darüber entschied, ob ein Arbeitnehmer bei einer AOK, IKK, BKK, Ersatzkasse oder Knappschaft versichert war, dürfen die Versicherten seit 1996 – bei der Knappschaft seit 2007 – ihre Krankenkasse frei wählen. Die Kassen stehen heute mehr denn je in einem Wettbewerb zueinander. Die Versicherten können frei entscheiden, welche Kasse die Versorgung in ihrem Sinne gestaltet, den besten Service bietet, attraktive Zusatzangebote unterbreitet usw. Der Wettbewerb hat die Kassenlandschaft verändert. Gab es 1991 noch 1.209 Kassen, gibt es heute noch knapp 220 Kassen.

Und noch ein Organisationsprinzip ist für die GKV charakteristisch. Die Krankenkassen werden nicht vom Staat verwaltet. Versicherte und Arbeitgeber (bei den Ersatzkassen nur die Versicherten) verwalten ihre Kasse in Eigenregie. Alle sechs Jahre wählen die Versicherten und Arbeitergeber (bei den Ersatzkassen nur die Versicherten) ihre ehrenamtlichen Vertreter in die Selbstverwaltung ihrer Krankenkasse. Diese trifft Entscheidungen grundsätzlicher Art, beschließt die Satzung und entscheidet über den jährlichen Haushalt. Zudem wählt die Selbstverwaltung für die Dauer von sechs Jahren einen hauptamtlichen Vorstand bzw. eine Geschäftsführung. Das Prinzip der Selbstverwaltung hat sich bewährt: Es steht für Mitbestimmung und Demokratie. Und sorgt für den sozialen Frieden.

Die Idee der Selbstverwaltung geht noch weiter. In der gemeinsamen Selbstverwaltung bestimmen die Krankenkassen gemeinsam mit Vertretern von Ärzten und Krankenhäusern auch, welche Leistungen Bestandteil des Leistungskatalogs der GKV sind. Diese wesentlichen Beschlüsse werden im Gemeinsamen Bundesausschuss gefällt.

Zurzeit gibt es Tendenzen, das Prinzip der Selbstverwaltung zugunsten stärker staatlicher Strukturen zu beschränken. Wer die offenkundigen Probleme in den staatlich organisierten Systemen europäischer Nachbarländer sieht, den muss der zu beobachtende Trend zur Verstaatlichung alarmieren.