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125 Jahre GKV

Die gesetzliche Krankenversicherung hat Geburtstag

Anspruch auf Hilfe statt Almosen

 

 

Für Arbeiterfamilien im deutschen Kaiserreich des 19. Jahrhunderts bedeutete Krankheit bittere Not. Denn Lohn erhielt nur, wer auch arbeiten konnte. Das änderte sich im Jahr 1883, vor genau 125 Jahren, mit der Einführung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Deren Grundgedanke der Solidarität hat sich als ein zukunftstaugliches und gesellschaftlich unverzichtbares Prinzip erwiesen.


Hilfe im Krankheitsfall nach dem neuesten medizinischen Stand ist heute eine Selbstverständlichkeit. Das sah vor 125 Jahren ganz anders aus. Vor allem Industriearbeitern und ihren Familien ging es schlecht. Geringe Löhne sicherten gerade einmal das tägliche Auskommen. Kinder mussten mit ihren winzigen Hinzuverdiensten zum Unterhalt der Familien beitragen. Erkrankte der Hauptverdiener, stürzte dies die Familien ins Elend.

Zwar existierten schon in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts Betriebs- und Innungskrankenkassen sowie knappschaftliche Versicherungen im Bergbau. Auf Gemeindeebene sorgten Hilfs- und Unterstützungskassen dafür, dass ihre Mitglieder im Krankheitsfall Hilfe erhielten. Aus ihnen gingen später die Ersatzkassen hervor. Allerdings erreichten diese Versicherungen immer nur einen begrenzten Kreis an Nutznießern.

Die entscheidende Wende für die Arbeiter insgesamt brachte die Gründung der Gesetzlichen Krankenversicherung vor 125 Jahren: Am 31. Mai 1883 beschloss der Deutsche Reichstag die Krankenversicherungspflicht für alle Arbeiter. Dies war die Geburtsstunde der AOK. Jeder Arbeiter musste sich bei einer Krankenkasse versichern und dafür Beiträge bezahlen. Erkrankte er, erhielt er nun von seiner Kasse ein Krankengeld. Arbeiterfamilien waren nicht mehr auf Almosen angewiesen. Damit erhielt ein Versicherungsmodell reichsweite Geltung, dessen Vorteile zuvor bereits erprobt waren.

Dabei war die Einführung der Gesetzlichen Krankenversicherung 1883 nicht einfach eine freundliche Geste der Reichsregierung unter Reichskanzler Otto von Bismarck. Vielmehr wollte Bismarck das Erstarken der Sozialdemokraten aufhalten. Denn die erhielten immer mehr Zulauf aus der Arbeiterschaft. Durch Sozialreformen hoffte Bismarck, die Sympathien des Volkes für den Kaiser zu gewinnen. Vor allem aus diesem Grund hatte er bereits am 17. November 1881 die sogenannte Kaiserliche Botschaft im Reichstag verlesen. Damit war der Grundstein gelegt für den Schutz der Menschen vor den wirtschaftlichen Folgen von Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit und Tod. Die Kaiserliche Botschaft gilt als Geburtsurkunde des Sozialstaats.

Doch sein eigentliches Ziel hatte Bismarck damit nicht erreicht. Im Gegenteil. Durch die Sozialreformen wurde das Selbstwertgefühl der Arbeiterschaft gestärkt. Ihre Krankenversicherung sorgte dafür, dass sie durch Beiträge erstmals einen Anspruch auf Leistungen erwarben. Und sie verwalteten gemeinsam mit den Arbeitgebern die neuen Krankenkassen selbst. Nach der Jahrhundertwende wurde der Schutz der Gesetzlichen Krankenversicherung auf Angestellte ausgeweitet.

In den ersten zwei Jahren nach Gründung der Krankenversicherung erhielten Versicherte im Krankheitsfall lediglich das Krankengeld. 1885 kamen die ärztliche Behandlung, der Krankenhausaufenthalt und die Versorgung mit Medikamenten als Sachleistung hinzu. Der Kranke musste also nicht das Geld für die Arztrechnung vorlegen. Diese Leistungen waren anfangs auf höchstens 13 Wochen begrenzt. 1903 wurde der Zeitraum auf 26 Wochen heraufgesetzt. Die zeitliche Begrenzung für die Krankenhauspflege entfiel erst 1974.

Viele Reformen und politische Umbrüche hat die Gesetzliche Krankenversicherung in den 125 Jahren ihres Bestehens erlebt. Im Nationalsozialismus fiel die Selbstverwaltung den autoritären Strukturen zum Opfer, wurde aber 1952 wieder eingeführt.

Die Grundprinzipien der Gesetzlichen Krankenversicherung bestehen seitdem bis heute fort: Die Solidargemeinschaft gewährleistet, dass jeder Einzelne unabhängig von seinem Gesundheitszustand und von seiner Beitragshöhe jede notwendige medizinische Hilfe erhält. Durch die Selbstverwaltung reden Versicherte und Arbeitgeber – bei den Ersatzkassen nur die Versicherten – bei Finanzierung und Leistungen „ihrer“ Krankenkasse mit und überlassen Entscheidungen nicht allein der Politik.

Die Krankenkassen selbst hingegen haben sich erheblich verändert. Vorbei die Zeiten, in denen bestimmte Berufsgruppen einzelnen Kassenarten zugewiesen wurden. Jeder Versicherte kann seine Krankenkassen jetzt frei wählen. Heute sind die Kassen moderne Dienstleister, die untereinander im Wettbewerb stehen, die gemeinsam mit Ärzten und Krankenhäusern eine moderne medizinische Versorgung für ihre Versicherten organisieren und gestalten.

Damit hat die Gesetzliche Krankenversicherung bewiesen: Sie ist krisenfest, anpassungsfähig und zukunftstauglich. Grund genug, den 125. Geburtstag zu feiern.

 

> Reden anlässlich des Festaktes am 11.06.2008 im Admiralspalast in Berlin


> Bilder
Wenn Sie weitere Bilder benötigen, wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des vdek.


> Presseerklärung anlässlich des Festaktes am 11.06.2008


> Presseerklärung vom 04.06.2008 


Weitere Hintergrundinformation:


> Gesundheitsreformen: Eine lange Geschichte kurzweiliger Reformen


> Strukturprinzipien der GKV: 125 Jahre Solidarität und Selbstverwaltung


> Was die Gesetzliche Krankenversicherung leistet – früher und heute


> Jugendwettbewerb "125 Jahre GKV"


> Grafiken
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