Die zum 1. Januar 1995 eingeführte Pflegeversicherung hat bei Versicherten, Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen ein hohes Maß an Akzeptanz erreicht. Ihre Leistungen tragen dazu bei, dass Pflegebedürftige entsprechend ihrem persönlichen Wunsch zu Hause versorgt werden können und helfen Pflegebedürftigen und ihren Familien, die finanziellen Aufwendungen, die mit der Pflegebedürftigkeit zusammenhängen, zu tragen. Um die Leistungsfähigkeit und finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung auch für die Zukunft zu sichern, muss sie weiterentwickelt werden.
Stellungnahme - Pflege-Weiterentwicklungsgesetz - PfWG vom 16.01.2008 |