Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen
AOK-Bundesverband, Bonn
BKK Bundesverband, Essen
IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach
See-Krankenkasse, Hamburg
Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V., Siegburg
AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V., Siegburg
Bergisch Gladbach. Wegen der anstehenden Mehrwertsteuererhöhung haben die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen beschlossen, die Festbeträge für Hilfsmittel entsprechend anzuheben. Zu den festbetragsgebundenen Hilfsmitteln zählen:
Die neuen Festbeträge treten zeitgleich zur Mehrwertsteuererhöhung am 1. Januar 2007 in Kraft. Sie führen bei den Krankenkassen zu zusätzlichen Ausgaben. Dies ist jedoch notwendige Konsequenz fiskalpolitischer Entscheidungen der Bundesregierung. Außerdem haben die Leistungsanbieter bekannt gegeben, dass sie die steuerlichen Mehrbelastungen nicht tragen werden. Damit die Patienten also nicht höhere Zuzahlungen zu leisten haben, müssen die Festbeträge angehoben werden. "Denn in einem solidarischen Gesundheitssystem darf es nicht sein, dass die Mehrwertsteuererhöhung auf die Patienten abgewälzt wird", kommentierten die Spitzenverbände ihren Beschluss. Durch die Anpassung der Festbeträge wird weiterhin eine qualitätsgesicherte Hilfsmittelversorgung ermöglicht, ohne dass die Versicherten, abgesehen von der gesetzlichen Zuzahlung, finanziell mit Selbstbehalten belastet werden.
Die Spitzenverbände haben weiterhin für ableitende Inkontinenzsysteme erstmalig Festbeträge beschlossen, die ebenfalls am 1. Januar 2007 in Kraft treten. Es ist davon auszugehen, dass dadurch Wirtschaftlichkeitsreserven erschlossen werden, ohne dass das Versorgungsniveau herabgesetzt wird.
Seit Bestehen des Festbetragsinstrumentes für Hilfsmittel haben die vom Gesetzgeber nunmehr unbegründet zur Disposition gestellten Spitzenverbände stets versorgungsrelevante und fristgerechte Beschlüsse zu dessen Weiterentwicklung gefasst. Damit wurde auf der einen Seite eine aufzahlungsfreie Versorgung für die Patienten gewährleistet, auf der anderen Seite konnten Wirtschaftlichkeitsreserven erschlossen werden.
Die Krankenkassen geben gerne Auskunft über aufzahlungsfreie Versorgungsmöglichkeiten mit Hilfsmitteln. Neben der telefonischen und persönlichen Beratung besteht auch ein Informationsangebot im Internet.
Federführend für die Veröffentlichung:
IKK-Bundesverband
Friedrich-Ebert-Str./TechnologiePark, 51429 Bergisch Gladbach
Ansprechpartner: Joachim Odenbach, Tel.: 02204 44–111
e-Mail: joachim.odenbach@bv.ikk.de