Navigation

Inhaltsbereich

Hilfsmittelverzeichnis

Die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Spitzenverbände der Pflegekassen erstellen gemäß gesetzlicher Vorgaben ein Hilfsmittel- und ein Pflegehilfsmittelverzeichnis. Diese Verzeichnisse führen die von der Leistungspflicht umfassten Hilfs- und Pflegehilfsmittel auf (vgl. § 128 SGB V und § 78 SGV XI).

Nachfolgend findet sich der volle Wortlaut aller von den Spitzenverbänden der Krankenkassen/Pflegekassen seit dem 1. Januar 2003 im Bundesanzeiger bekannt gemachten Nachträge zum Hilfs- und Pflegehilfsmittelverzeichnis:

Nachträge der Spitzenverbände der Krankenkassen / Pflegekassen zum Hilfs- und Pflegemittelverzeichnis